Legalisatorin

Eine Legalisatorin beglaubigt Unterschriften, die innerhalb des Amtsgebiets (in der Regel die Wohnortgemeinde) für Grundbuchsangelegenheiten getätigt werden (z.B. auf Kaufverträgen). Dadurch ist keine Beglaubigung der Unterschrift durch eine Notarin/einen Notar mehr nötig. Die Legalisatorin/der Legalisator führt keine rechtliche Überprüfung von Verträgen durch. Für die Gemeinde Reith bei Seefeld wurde Frau Petra Albrecht zur Legalisatorin bestellt. Es empfiehlt sich, persönlich einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechperson